Eherecht, Familienrecht und Erbrecht

Natürlich gehen wir davon aus, daß der Bund fürs Leben auch ein Leben lang Bestand hat.

Sollte dies aber einmal nicht der Fall sein, kann eine besonnene vertragliche Planung etwa schon vor dem Eheschluß, dem späteren Scheidungsfall und allem was dazu gehört, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt und elterlichen Sorge, ein Stück des Schreckens nehmen. In Fragen der außergerichtlichen Beratung und der Vermittlung in der Krise, stehen Ihnen kompetente Berater unserer Kanzlei gerne zur Seite. Sprechen Sie mit uns!

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